Wichtige Information zur Beantragung von Ausweisdokumenten
Ab dem 1. Mai 2025: Nur noch digitale Passbilder zulässig
Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen in Kraft: Papiergebundene Passbilder können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Beantragung hoheitlicher Dokumente verwendet werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen im Antragsprozess ausschließlich digital erstellte und medienbruchfrei weiterverarbeitbare Lichtbilder genutzt werden.
Diese Änderung beruht auf einer gesetzlichen Vorgabe und betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchten. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es u.a., den Antragsprozess zu vereinfachen und Manipulationen an Lichtbildern auszuschließen. Bislang mussten Passbilder in Papierform eingereicht und im Rahmen des Antragsverfahrens eingescannt werden – ein umständlicher und nicht mehr zeitgemäßer Prozess. Die neue digitale Lösung ist nicht nur moderner, sondern sorgt auch für mehr Sicherheit und Komfort bei der Beantragung.
Die Bürgerinnen und Bürger können zur Erstellung der digitalen Passbilder weiterhin zertifizierte Fotodienstleister (z. B. Fotostudios) aufsuchen. Diese Dienstleistenden laden das erstellte Lichtbild in eine gesicherte Cloud und geben an die Kundinnen und Kunden einen QR-Code aus. Bei der Antragstellung kann das Bürgerbüro das Lichtbild mithilfe dieses Codes direkt aus der Cloud abrufen.
Ab dem 2. Mai 2025 wird es aber auch im Bürgerbüro der Stadt Baesweiler möglich sein, biometrische Passbilder direkt vor Ort digital aufzunehmen. Hierfür stehen spezielle Terminals zur Verfügung. Die Erstellung des digitalen Lichtbilds erfolgt dann im Rahmen Ihres Termins zur Antragstellung. Für die Erstellung eines Passbilds im Bürgerbüro wird eine einheitlich festgelegte Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben.
Wichtiger Hinweis für Eltern kleiner Kinder:
Die im Bürgerbüro eingesetzten Aufnahmesysteme der Bundesdruckerei setzen voraus, dass die aufnehmende Person den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen kann (z. B. Positionierung, Ausrichtung des Kopfes, Blickführung). Für Kinder im Alter von etwa sechs Jahren und jünger ist dies erfahrungsgemäß häufig nur schwer oder gar nicht umsetzbar. Daher empfehlen wir, für Kinder unter sieben Jahren ein zertifiziertes Fotostudio aufzusuchen. Dort wird das Lichtbild unter fachkundiger Anleitung aufgenommen und der entsprechende QR-Code für die digitale Übermittlung ausgegeben. Dieser QR-Code kann dann zur Antragstellung im Bürgerbüro mitgebracht und dort genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die neue Regelung nur für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen gilt. Bei der Beantragung von Führerscheinen ist nach wie vor die Vorlage eines papiergebundenen Lichtbildes erforderlich.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.