Überblick zur Winterwartung

Bei Schnee- und Eisglätte besteht wieder die Räum- und Streupflicht, die in der Straßenreinigungssatzung festgelegt ist.

Die Winterwartung der Gehwege ist in allen Straßen der Stadt auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Nachfolgend sind die damit verbundenen Pflichten im Überblick zusammengestellt:

Was ist zu räumen?
Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten.

Wo muss geräumt werden?
Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen.

Wie darf geräumt werden?
Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist nur erlaubt in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Was passiert an Bushaltestellen?
An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege von den Anliegern so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet ist.

Was passiert mit der Fahrbahn?
Bei Eis- und Schneeglätte sind gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder -einmündungen jeweils bis zur Mitte der Fahrbahn durch die Anlieger zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind.

Was ist, wenn niemand gegenüber wohnt?
Ist nur auf einer Straßenseite ein zur Winterwartung verpflichteter Anlieger vorhanden, so erstreckt sich die Räum- und Streupflicht auf die gesamte Breite der gekennzeichneten Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder -einmündungen.

Wann muss geräumt werden?
Werktags in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr und sonn- und feiertags in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag, und zwar werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr, zu beseitigen.

Wohin mit dem Schnee?
Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf Baumscheiben oder begrünten Flächen nicht gelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden.

Wo räumt der Baubetriebshof?
In Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen nimmt die Stadt die gesetzliche Winterwartung der Fahrbahn durch den städtischen Baubetriebshof selbst wahr. Diese Straßen sind im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in der Spalte Winterwartung mit „S“ bezeichnet. Hierfür wird von den Eigentümern eine „Straßenreinigungsgebühr für die Winterwartung“ über den städtischen Abgabenbescheid erhoben.


Den kompletten Text der städtischen Straßenreinigungssatzung mit dem Straßenverzeichnis finden Sie auf der Homepage www.baesweiler.de unter „Rathaus“ - „Ortsrecht“ - „Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung“.

Bürgermeister Pierre Froesch

Grußwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die „fünfte Jahreszeit“ ist seit einigen Wochen vorbei. Auch in diesem Jahr haben wir bei zahlreichen Sitzungen, Partys und im Straßenkarneval gemeinsam gelacht, geschunkelt und gefeiert. Vielen Dank an die Mitglieder der Karnevalsgesellschaften bzw. der Karnevalsabteilungen vieler Vereine unserer Stadt, dass sie erneut ihre Freizeit geopfert haben, um tolle Events zu planen und durchzuführen. Ein besonderer Dank gilt den Tollitäten: Der Kinderprinzessin der KG Blaue Funken Loverich-Floverich Hanna I., dem Prinzenpaar der KG Rot-Weiße Funken Beggendorf Ramona und Ralf, die in diesem Jahr ebenfalls das Stadtprinzenpaar waren, der Kinderprinzessin der KG Rot-Weiße Funken Beggendorf Paula, der Marktprinzessin des Karnevals-Ausschusses Setterich Lüa I. und dem Kinderprinzenpaar des Karnevals-Ausschusses Setterich Lennja I. und Jensen I. sowie dem Dreigestirn des Senioren- und Freizeitvereins Setterich Prinz Dietmar, Jungfrau Walter und Bauer Uwe.

Weiterlesen …

KONTAKT

Telefon: 02401/800-0
Telefax: 02401/800-117
E-Mail: info@stadt.baesweiler.de
DE-Mail: rathaus@baesweiler.de-mail.de

BürgerMitteBaesweiler
Mariastraße 2
52499 Baesweiler

SERVICEPORTAL

Im Serviceportal Baesweiler finden Sie schnell und übersichtlich Informationen zu den (Online-)Dienstleistungen der Stadt Baesweiler.

Link zum Serviceportal
Copyright 2026. All Rights Reserved. Realisation: Kluck IT
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Diese Seite verwendet bis auf wenige Youtube-Videos keinerlei externe Inhalte und darüber hinaus nur notwendige Cookies. Hier können Sie wählen.

Über den Link Datenschutz-Einstellungen können Sie Ihre Wahl jederzeit ändern.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.

U.a. folgende Cookie können zum Einsatz kommen

user_privacy_settings

Domainname: www.baesweiler.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: www.baesweiler.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: www.baesweiler.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

view_isGrid

Domainname: www.baesweiler.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die gewählte Listen/Grid Ansicht in der Demo CarDealer / CustomCatalog List.

portfolio_MODULE_ID

Domainname: www.baesweiler.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den gewählten Filter des Portfoliofilters.

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: www.baesweiler.de
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + M
Shift + Alt + U
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.