Hundekot bitte sachgerecht im Mülleimer entsorgen
Hundehaufen, die auf dem Gehweg liegen, sind ein Ärgernis. Kann man im letzten Moment noch ausweichen und so vermeiden, mit dem Schuh hineinzutreten, dann hat man Glück. Landet man stattdessen mit seinem Schuh mittendrin, fährt mit dem Reifen vom Kinderwagen oder Rollator durch, so kleben die Hinterlassenschaften der Vierbeiner stinkend an einem selbst oder am Gefährt. Eine ärgerliche Situation, die nicht selten zu großem Unmut führt – verständlicherweise.
Hundehaufen auf dem Gehweg, auf der Straße oder an angrenzenden Wegen sind störend für alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Auch Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ärgern sich, wenn Hunde ihr Geschäft im oder am Vorgarten erledigen.
Im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme bittet die Stadtverwaltung deshalb noch einmal eindringlich alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihres Tieres unter Zuhilfenahme eines Hundekotbeutels zu entfernen und sachgerecht zu entsorgen, beispielsweise in einem öffentlichen Mülleimer. Häufig werden „gefüllte“ Hundekotbeutel allerdings in anliegende Büsche geworfen oder an den Wegesrand gelegt. Dies sind keine geeigneten Stellen zur Entsorgung. Vermehrt kommt es aktuell zu Beschwerden an der Bahnhofstraße, Ecke Siersdorfer Straße sowie im Volkspark. Besonders ärgerlich und gesundheitsgefährdend sind solche Hinterlassenschaften vor allem auf Spielplätzen, Ballspielwiesen oder in Grünanlagen, in denen sich Kinder aufhalten. Dort beeinträchtigen sie dann direkt auch die Aufenthalts- und Spielqualität und verursachen erhebliche Kosten für die Reinigung dieser öffentlich genutzten Flächen.
Hundekotbeutel-Spender sind mittlerweile an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet zu finden. Nehmen Sie sich gerne dort einen Hundekotbeutel zur Nutzung heraus. An dieser Stelle jedoch die Bitte, dass immer nur so viele Beutel herausgenommen werden, wie auch während der „Gassi-Runde“ genutzt werden können. Leider sind auch schon komplette Hundekotbeutel-Spender (inklusive des Gestells) entwendet worden. Das ist Vandalismus und ist strafbar.
„Wir wissen, dass die große Mehrheit der Hundehalterinnen und Hundehalter verantwortungsbewusst ist und Hundekot vorschriftsgemäß entsorgt. Es sind nur einige wenige, die durch ihr egoistisches Verhalten Ärger verursachen. Ich appelliere deshalb an genau jene, bitte künftig die aufgestellten Hundekotbeutel-Spender zu nutzen und Hundekot in öffentlichen Mülleimern zu entsorgen, statt ihn einfach liegenzulassen“, betont Bürgermeister Pierre Froesch.
Die nicht sachgerechte Entsorgung des Hundekots stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Mit Blick auf den Bußgeldkatalog der Stadt Baesweiler kostet der erstmalige Verstoß bei Nichtbeseitigung einer Verschmutzung auf Verkehrsflächen und Anlagen durch Tiere seitens der Tierhalterin oder des Tierhalters bzw. für die ausführende Person des Tieres 35,00 €. Bei jedem weiteren Verstoß beträgt das Bußgeld 150,00 €.