Die Haushaltssituation und die Entwicklung der Steuern und Gebühren im Jahr 2026
In den vergangenen Wochen sind den Haushalten in unserer Stadt die „gelben Zettel“ zugestellt worden, auf denen die Haushaltssituation und die Entwicklung der Steuern und Gebühren in diesem Jahr aufgeführt sind. Der Haushalt wurde erst im März beschlossen, da zu einem früheren Zeitpunkt wichtige, für eine Haushaltsplanaufstellung erforderliche Daten, noch nicht vorlagen.
Im Folgenden drucken wir für Sie den Inhalt des „gelben Zettels“ ab:
Informationen zur Haushaltssituation insgesamt
Wir erleben nach Einschätzung vieler Experten derzeit die größte kommunale Finanzkrise in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg. Noch nie haben die Städte und Gemeinden so hohe Defizite feststellen müssen, wie in den vergangenen beiden Jahren.
Selbst Kommunen in den südlichen Bundesländern, die bislang nicht für Defizite in ihren Haushalten bekannt waren, können diese oftmals nicht mehr ausgleichen. Und auch unsere Stadt, die in der Region für solide Finanzen und vorausschauendes Wirtschaften steht, kommt finanziell leider immer mehr unter Druck.
Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Kommunen werden derzeit mit stagnierenden Steuereinnahmen und gleichzeitig stark steigenden Aufwendungen in allen Bereichen konfrontiert, die es in dieser Größenordnung noch nicht gegeben hat. So muss auch die Stadt Baesweiler in ihren Planungen für das nächste Jahr von einer weiteren Reduzierung der Allgemeinen Rücklage (rund 1,26 Mio. €) ausgehen.
Trotz dieser schwierigen Umstände ist es uns erneut gelungen, ein Haushaltssicherungskonzept abzuwenden.
Die Haushaltssatzung und der gesamte Haushaltsplan können auf der Homepage der Stadt Baesweiler (www.baesweiler.de) unter „Rathaus/Haushaltsplan“ eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Zur Entwicklung der Gebühren
Das Kommunalabgabengesetz NRW gibt den Kommunen vor, dass Gebühren für städtische Einrichtungen – also beispielsweise für die Abfall- oder die Abwasserbeseitigung – so zu kalkulieren sind, dass die entstehenden Kosten gedeckt werden.
Nach wie vor machen sich die stark gestiegenen Baukosten bei den notwendigen kostenintensiven Investitionen in unser Kanalnetz sowie bei den ebenfalls erforderlichen Sanierungs- und Unterhaltungsaufwendungen in diesem Bereich besonders bemerkbar.
Leider war eine Anhebung der Kanalbenutzungsgebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser daher unvermeidbar. Die Schmutzwassergebühr ist ab 2026 von 3,28 € auf 3,64 € je m³ Wasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr von 1,23 € auf 1,28 € pro m² befestigter Fläche, die an die Kanalisation angeschlossen ist, gestiegen.
Steigende Kosten führen leider auch dazu, dass die Abfallbeseitigungsgebühren angehoben werden mussten. Die jährliche Grundgebühr für die Abfallbeseitigung steigt von 94,20 € auf 101,64 €/Jahr, die Gebühr für eine Abfallgemeinschaft von 72,00 € auf 77,88 €/Jahr und die Gebühr für eine Biotonne von 30,12 € auf 32,64 €/Jahr. Die Gebühr für eine Entleerung des 80 l-Restmüllbehälters liegt künftig bei 3,57 € gegenüber bislang 3,34 €.
Die Entwicklung der Kosten, die in die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr einfließen, führte im Bereich der wöchentlichen maschinellen Straßenreinigung (Sommerwartung) dazu, dass die Gebühr von bisher 1,95 € auf 2,10 € je Frontmeter im Jahr angehoben werden musste.
Da im vergangenen Winter auch höhere Kosten für den städtischen Winterdienst angefallen sind, musste leider auch hier die Gebühr von 0,57 € je Frontmeter im Jahr auf 0,63 € je Frontmeter angehoben werden.
Die Bestattungs- und Grabstellengebühren konnten dagegen unverändert gegenüber dem Vorjahr festgesetzt werden.
Die einzelnen Gebühren für die verschiedenen Bestattungsarten und Grabstellen können unter „Rathaus“, Rubrik „Ortsrecht“ eingesehen werden.
Zu den Hebesätzen
Trotz dieser sehr schlechten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen hat der Rat der Stadt Baesweiler beschlossen, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2026 nicht zu erhöhen.
Die Hebesätze wurden vom Stadtrat - unverändert gegenüber dem Vorjahr - wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 639 v.H.
- Grundsteuer B: 710 v.H.
- Gewerbesteuer: 470 v.H.
Nach wie vor gilt damit, dass die Belastung der Baesweiler Bürgerinnen und Bürger aus der Grundsteuer B mit 180,50 € pro Kopf die geringste in der StädteRegion Aachen ist.
Auch bei der Gewerbesteuer haben wir einen der niedrigsten Hebesätze in der Region.
Die derzeitige Finanzkrise geht auch an der Stadt Baesweiler nicht spurlos vorbei. Steigende Kosten führen leider dazu, dass einzelne Abgaben - wie vorstehend dargestellt - erhöht werden mussten.
„Gelber Zettel“ auf der Homepage einsehbar
Wir wollen Sie auch in den kommenden Jahren hinsichtlich der finanziellen Situation unserer Stadt und hinsichtlich der Entwicklung der städtischen Abgaben „auf dem Laufenden“ halten. Wir wollen aber auch hier mit der Zeit gehen und nicht zuletzt auch Kosten einsparen. Daher ist beabsichtigt, die „gelben Zettel“ künftig nicht mehr grundsätzlich in Papierform an jeden Haushalt zu verteilen, sondern diese Informationen auf unserer Homepage und im Stadtinfo zur Verfügung zu stellen.
Sollten Sie darüber hinaus aber wünschen, die Informationen weiterhin im Rahmen eines „gelben Zettels“ in Papierform zu erhalten, können Sie dies den Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung unter 02401/800-523 | -577 oder per eine E-Mail an steuerabteilung@stadt.baesweiler.de gerne mitteilen. Danke für das Verständnis.